Publizitätspflicht Förderung

Offenlegungspflicht Förderung

 

 

 

 

 

Durch die Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete wird ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet. Somit wird zu einer  weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft  und in anderen Bereichen werden gesichert.

 

 

 

 

 

Folgende Vorhaben auf Acker- und Grünland führen wir durch:  AL 6a; AL 7; GL 2b,c; GL 4b; GL 5a,c,d

AL 6 naturschutzgerechte Ackerbewirtschaftung für wildkrautreiche Äcker:  die Erhaltung und Entwicklung der massiv gefährdeten Ackerwildkrautflora wird gefördert  und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt in der Feldflur beigetragen.

AL 7 Überwinternde Stoppel:  eine Verbesserung des Nahrungsangebots für Vogelarten von Spätsommer bis Winter wird erreicht, somit wird ein Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt geleistet.

GL 2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis: es wird Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen  geleistet.

GL 4 Naturschutzgerechte Beweidung: Verbesserung der Lebensbedingungen von vielen Tierarten und Pflanzen durch eine sanfte Weidenutzung.

GL 5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung: durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise wird ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.

 

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.